Fachlagerist / in

Fachkraft für Lagerlogistik

 

1. Bildungsziel

Durch die Vermittlung beruflichen Wissens und Könnens, aber auch durch ihr kultur- und sozialkundliches Bildungsangebot führt die Berufsschule ihre Schüler zusammen mit dem Ausbildungsbetrieb zu einem berufsqualifizierenden Abschluss und zugleich zu einer erweiterten und vertieften Allgemeinbildung.

 

2. Berufsbeschreibung

Während der Berufsausbildung werden die Auszubildenden mit allen im Lager anfallenden Tätigkeiten vertraut gemacht. Sie lernen den betrieblichen Informations- und Güterfluss kennen und erwerben die Fertigkeiten, die sie zum Lösen von organisatorischen und planerischen Problemstellungen im Zusammenhang mit dem Lager brauchen. Nach erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung ergeben sich beispielsweise ein Berufseinsatz in den Branchen Spedition und Lagerhaltung, Automobilindustrie, Chemie / Pharmazie, Einzelhandel, Groß- und Außenhandel, Bergbau oder Elektroindustrie, wobei sich die Einsatzbereiche jeweils nach Lagerart (z.B. Verteilungslager, Dauerlager, Speziallager, Hochregallager) unterscheiden können.

 

3. Fächerangebot

Allgemeinbildende Fächer : Deutsch, Gemeinschaftskunde und Religion werden mit jeweils einer Wochenstunde unterrichtet.

Der berufsfachliche Bereich wird in Lernfeldern mit folgenden Schwerpunkten vermittelt: Betriebswirtschaft, Gesamtwirtschaft, Steuerung und Kontrolle und Informationsverarbeitung

Innerhalb dieser Lernfelder wird im Rahmen der Projektkompetenz der Aufbau und die Darstellung von Projektaufträgen vermittelt. Ingesamt werden in diesem berufsfachlichen Bereich acht Wochenstunden unterrichtet. Möglich ist auch ein Stütz- und Erweiterungsprogramm  (S/E-Programm) mit bis zu zwei Wochenstunden zusätzlich zum Pflichtbereich. Der Stütz- und Erweitungsunterricht ist dem Wahlpflichtbereich zugeordnet.

 

4. Abschlussprüfung

Die Kaufmännische Berufsschule schließt für Fachlageristen nach 1 1/2 bzw. 2 Jahren und für Fachkräfte für Lagerlogistik nach 2, 2½ bzw. 3 Jahren mit der Abschlussprüfung ab. Aufgrund besonderer Vereinbarungen wird in Baden-Württemberg die Abschlussprüfung der Berufsschule und der schriftliche Teil der Abschlussprüfung der Kammern gemeinsam durchgeführt. Der praktische Teil der Prüfung findet ausschließlich vor der Industrie- und Handelskammer statt.

 

Es ist gewährleistet, dass nach erfolgter Abschlussprüfung zum Fachlageristen die Ausbildung als Fachkraft für Lagerlogistik fortgesetzt werden kann.