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Erfüllung der Berufschulpflicht

Alle Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden und beruflichen Schulen sind auch nach der Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres berufsschulpflichtig.

Das heißt, Sie müssen dann (in der Regel) für einen Tag/Woche die Berufsschule besuchen, egal ob Sie beispielsweise

  • nach der 9. Klasse die Werkrealschule verlassen oder
  • nach der Abschlussprüfung (bestanden oder nicht bestanden)
  • die Realschule verlassen, oder
  • das Gymnasium nach der Klasse 9 verlassen

und

  • keine Ausbildung beginnen


Bei entsprechenden Voraussetzungen (z.B. Besuch einer einjährigen beruflichen Vollzeitschule, der Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres, Bundesfreiwilligendienst …) kann von dieser Berufsschulpflicht befreit werden.

Quelle: Schulgesetz BW, § 75 ff.