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Allgemeine Schulpflicht und Teilzeitschulpflicht

Aufgabe der Meldestelle ist unter anderem die Überwachung der Berufsschulpflicht (siehe auch Erfüllung der Berufsschulpflicht). Für den Landkreis Ludwigsburg ist die Erich-Bracher-Schule zuständig. 

Ansprechpartnerin im Sekretariat der Erich-Bracher-Schule: Tel.: 07141-28206-0.

Die Schulpflicht in Deutschland untergliedert sich in eine Vollzeitschulpflicht (allgemeine Schulpflicht) und eine Teilzeitschulpflicht (Berufsschulpflicht).

Die allgemeine Schulpflicht beginnt für alle Kinder in der Regel im Jahr der Vollendung des sechsten Lebensjahres und beträgt zumeist neun Vollzeitschuljahre (in Berlin, Brandenburg und Bremen zehn Vollzeitschuljahre, in Nordrhein-Westfalen am Gymnasium neun und an anderen weiterführenden allgemeinbildenden Schulen zehn Vollzeitschuljahre).

Nach Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht unterliegen diejenigen Jugendlichen, die im Sekundarbereich II keine allgemeinbildende oder berufliche Schule in Vollzeitform besuchen, der Teilzeitschulpflicht (Berufsschulpflicht). Diese umfasst in der Regel drei Teilzeitschuljahre, wobei sie sich nach der Dauer des Ausbildungsverhältnisses in einem anerkannten Ausbildungsberuf richtet.

Generell beinhaltet die Schulpflicht die regelmäßige Teilnahme am Unterricht und an den sonstigen verpflichtenden Schulveranstaltungen. Verantwortlich für die Erfüllung sind sowohl der Schüler und seine Eltern als auch im Rahmen der Berufsschulpflicht der Ausbildungsbetrieb.

Die Schulpflicht gilt ebenso für behinderte Kinder und Jugendliche.

(Quelle: http://www.kmk.org/bildung-schule/allgemeine-bildung/schulpflicht.html 04.09.2015)